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[templates/tantzen_content/cp_bckrnd.jpg] Wappen der Familie Tantzen Familienverband Tantzen
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[templates/tantzen_content/cp_bckrnd.jpg] [templates/tantzen_content/cp_rahmen.jpg] [templates/tantzen_content/cp_rahmen.jpg] [templates/tantzen_content/cp_rahmen.jpg] Reiterregiment-Erwiderung [templates/tantzen_content/cp_rahmen.jpg]
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Hergen Tantzen (1789–1853), Hausmann zu Grönland und Heering, schrieb um 1850 Beiträge für die Neuen Blätter für Stadt und Land in Oldenburg: Verlag und Schnellpressendruck Gerhard Stalling (wöchendlich zwei Nummern) u. a.

Zur Abwehr eines unbegründeten Vorwurfs gegen die Butjadinger Landsleute wegen übermäßigen Essens und Trinkens bei Vergantungen (30. Juli 1843) und
Rüge,
der Druck der Bürokratie laste wie ein Alp auf dem Lande.


Sein Beitrag zur Errichtung eines Reiterregiments vom 25. Dezember 1848 in Erwiderung auf entsprechende vorauf gegangene Artikel erschien im Jg. 7, Nr. 1
vom 3. Januar 1849, S. 4. Die letzten beiden Absätze lassen sich auf heute aktuelle Themen Bürokratie und Ausländerfragen übertragen.

 

Unser Reiterregiment.
In Nr. 103 d. Bl. vom 23. Decbr. 1848 ist besprochen, ob bei der Errichtung eines Reiterregiments auswärtige Offiziere und Unteroffiziere darin anzustellen oder diese zur ersten Einrichtung leihweise zu bekommen zu suchen seien. Ich bin ein Landmann und habe eben keine militärische Kenntnisse, kann mich also über die Einrichtung desselben nicht äußern. Den Wünschen des Landes würde es aber gewiß mehr entsprechen, wenn man die Offiziere und Unteroffiziere, in so weit diese anfänglich erforderlich sind, nur leihweise zu bekommen suchte, selbst wenn der Staatskasse für die Zeit auch eine etwas größere Belastung dadurch erwachsen sollte, als wenn man Ausländer darin anstellte. Die Oldenburger lernen größtentheils frühzeitig mit Pferden umgeben und werden, wie ich glaube, bald das Commando lernen, und zu guten Reitern heran zu bilden sein. Daß sie sich gut halten, wenn ihnen an Fertigkeit im Exerzieren anfänglich auch etwas abgehen sollte, daran ist nicht zu zweifeln.

Das Hereinziehen auswärtiger Offiziere und Unteroffiziere würde nicht allein zur Folge haben, daß sie demnächst der Anciennetät nach denjenigen Oldenburgern, die Lust und Geschick hätten, in das Reiterregiment einzutreten, vorgingen, sondern das Land würde sie und ihre etwaige Familie auch zu versorgen haben. — Welche Mißstimmung aber müßte dies im Lande hervorbringen, da allgemein der Glaube vorherrschend ist, daß die Söhne der Angestellten, auch bei etwas wenigerem Geschicke, den Söhnen der nicht Angestellten nicht allein bei der Anstellung, sondern auch im Avanciren vorgezogen werden; weil man von dem Prinzip ausgehen soll, der Staat sei schuldig, diese zu versorgen. Diese Ansicht ist aber längst aus dem Volke verschwunden und wird schwerlich ferner in Anwendung zu bringen sein.
Unser Großherzog wird, in so weit es an ihm liegt, doch auch gewiß lieber einen Oldenburger befördern als einen Ausländer anstellen; früher war dies zwar nicht immer der Fall, und es ziehen jetzt noch angestellt gewesene Ausländer Pensionen, die dem Staate fast keine Dienste dafür geleistet haben, weil sie gleich anfänglich unbrauchbar waren. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß besonders ausgezeichnete Talente in gewissen Fällen dem Lande nicht nützlich sein können.
          Heering, 1848. Dec. 25.
                                                         Hergen Tantzen.


Die Tantzen-Hoffe, -Heering und -Grönland waren durch ihre Ämter mit dem öffentlichen Geschehen verbunden und geschichtlich interessiert.
Autor Hergen Tantzens Vater Hergen (1738–1808) ist 1794 in der Subskribentenliste des von Halem[1] aufgeführt.

Diese Lektüre stand Sohn Hergen sicher zur Verfügung.
Auf den Autor bezieht sich der Name des 1921 gegründeten

Familienverbandes Hergen Tantzen e. V.

1809–1840 Hausmann zu Grönland, danach zu Heering
1811–1813 Maire Adjunct in der Franzosenzeit
1833 Erwerb von Gut Nordenham
1848 Mitglied des Vorparlaments Versammlung der 34
1850 Mitglied des Ersten Oldenburgischen Landtags

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[1] Gerhard Anton von Halem, Geschichte des Herzogthums Oldenburg, (3 Bde., Oldenburg: Gerh. Stalling 1794, 1795 und 1796).
In Bd. 1 (1794), p. VII ist „H. Tantzen, zu Hoffe", in der Liste der Subskribenten aufgeführt.

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